Die räumliche und organisatorische Zusammenarbeit zahlreicher Handwerker unter hohem Zeit- und Kostendruck bringt Sicherheitsrisiken mit sich, deren Vermeidung nur durch professionelle Koordination möglich ist. Mit Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 soll die Sicherheit am Bau wesentlich verbessert werden. Dabei hat der Gesetzgeber die Gesamtverantwortung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen direkt dem Bauherren, als Veranlasser des Bauvorhabens, übertragen. Dieser hohe Verantwortung für Leben und Gesundheit von Menschen auf Baustellen kann nur gerecht werden, wer genaue Kenntnissen von Ablauforganisation sowie Arbeits- und Sicherheitstechniken, kurz der tagtäglichen Baustellenpraxis hat.